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   VGH Bayern, 09.07.2018 - 11 CS 18.1245   

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https://dejure.org/2018,22969
VGH Bayern, 09.07.2018 - 11 CS 18.1245 (https://dejure.org/2018,22969)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.07.2018 - 11 CS 18.1245 (https://dejure.org/2018,22969)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juli 2018 - 11 CS 18.1245 (https://dejure.org/2018,22969)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FeV § 7 Abs. 1 S. 2, § 28 Abs. 1, Abs. 4 S. 1 Nr. 2, S. 2, § 47 Abs. 2; RL 2006/126/EG Art. 2 Abs. 1, Art. 7, Art. 12, Art. 15 S. 1
    Gültigkeit eines tschechischen Führerscheins in Deutschland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis im Straßenverkehr; Pflicht zur Vorlage des Führerscheins durch den Inhaber zur Eintragung eines Sperrvermerks; Wohnsitzerfordernis für die Erteilung des Füherscheins

  • rewis.io

    Gültigkeit eines tschechischen Führerscheins in Deutschland

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland; Wohnsitzerfordernis; unbestreitbare Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat; ergänzende Berücksichtigung inländischer Umstände; Inlandsungültigkeit; tschechische Fahrerlaubnis; ...

  • rechtsportal.de

    Feststellung der Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis im Straßenverkehr; Pflicht zur Vorlage des Führerscheins durch den Inhaber zur Eintragung eines Sperrvermerks; Wohnsitzerfordernis für die Erteilung des Füherscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2018 - 11 CS 18.1245
    b) Demnach war es dem Landratsamt nicht verwehrt, der Frage nachzugehen, ob der Antragsteller bei der Erteilung der Fahrerlaubnis tatsächlich seinen ordentlichen Wohnsitz in der Tschechischen Republik hatte (vgl. EuGH, U.v. 26.4.2012 - C-419/10, Hofmann - NJW 2012, 1935 Rn. 90).

    Dass auch widersprüchliche behördliche Informationen aus dem Ausstellungsstaat von der Fahrerlaubnisbehörde des Aufnahmemitgliedstaats als Hinweis auf einen Scheinwohnsitz gewertet werden dürfen (stRspr, vgl. BayVGH, U.v. 20.3.2018 - 11 B 17.2236 - juris; B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 16), ergibt sich schon daraus, dass der Europäische Gerichtshof die gleichrangige Heranziehung von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen Erkenntnisquellen zulässt (EuGH, U.v. 26.4.2012 - C-419/10 - NJW 2012, 1935 Rn. 62).

  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2018 - 11 CS 18.1245
    Die Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung von durch EU-Mitgliedstaaten erteilten Fahrerlaubnissen gemäß Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG gilt nicht, wenn entweder Angaben im zugehörigen Führerschein oder andere vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen vorliegen, nach denen das Wohnsitzerfordernis nicht eingehalten wurde (EuGH, U.v. 1.3.2012 - C-467/10, Akyüz - NJW 2012, 1341 Rn. 62).

    c) Liegen unbestreitbare Informationen des Ausstellungsmitgliedstaats vor, die darauf hinweisen, dass das Wohnsitzerfordernis nicht eingehalten war, sind bei der Beurteilung dieser Frage alle Umstände des anhängigen Verfahrens zu berücksichtigen, also auch die "inländischen Umstände" (EuGH, U.v. 1.3.2012 - C-467/10 - NJW 2012, 1341 Rn. 75; BayVGH, B.v. 12.1.2018 - 11 CS 17.1257 - juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 20.03.2018 - 11 B 17.2236

    Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2018 - 11 CS 18.1245
    Dass auch widersprüchliche behördliche Informationen aus dem Ausstellungsstaat von der Fahrerlaubnisbehörde des Aufnahmemitgliedstaats als Hinweis auf einen Scheinwohnsitz gewertet werden dürfen (stRspr, vgl. BayVGH, U.v. 20.3.2018 - 11 B 17.2236 - juris; B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 16), ergibt sich schon daraus, dass der Europäische Gerichtshof die gleichrangige Heranziehung von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen Erkenntnisquellen zulässt (EuGH, U.v. 26.4.2012 - C-419/10 - NJW 2012, 1935 Rn. 62).

    Insoweit trifft ihn jedoch bei Vorliegen entsprechender Hinweise aus dem Ausstellungsmitgliedstaat darauf, dass das Wohnsitzerfordernis nicht erfüllt ist, eine Obliegenheit, hierzu substantiierte und verifizierbare Angaben zu machen (stRspr, vgl. zuletzt BayVGH, BayVGH, U.v. 20.3.2018 - 11 B 17.2236 - juris Rn. 30 und B.v. 29.3.2018 - 11 CS 17.1817 - juris Rn. 15, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12

    Fahrerlaubnis; ausländische EU-Fahrerlaubnis; Erwerb der Fahrerlaubnis im

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2018 - 11 CS 18.1245
    Es genügt, wenn sie darauf "hinweisen", dass der Inhaber des Führerscheins im Gebiet des Ausstellungsmitgliedstaats einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck begründet hat, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen (EuGH, a.a.O. Rn. 74 f.; BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 3 C 18.12 - BVerwGE 146, 377 Rn. 21).
  • VGH Bayern, 09.03.2017 - 11 CS 17.315

    Pflicht zur Vorlage des ausländischen Führerscheins nur bei gleichzeitiger

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2018 - 11 CS 18.1245
    Unabhängig von der Frage der Zulässigkeit der Klage bleibt es damit beim Sofortvollzug hinsichtlich der Feststellung der Inlandsungültigkeit der tschechischen Fahrerlaubnis, die das Landratsamt nachträglich angeordnet hat (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 9.3.2017 - 11 CS 17.315 - NJW 2017, 2057), und hinsichtlich der Pflicht zur Vorlage des Führerscheins, um einen Sperrvermerk anzubringen, der die Inlandsungültigkeit dokumentiert (§ 47 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr [Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV] vom 13.12.2010 [BGBl I S. 1980], zuletzt geändert durch Verordnung vom 3.5.2018 [BGBl I S. 566]).
  • VGH Bayern, 22.05.2017 - 11 CE 17.718

    Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2018 - 11 CS 18.1245
    Dass auch widersprüchliche behördliche Informationen aus dem Ausstellungsstaat von der Fahrerlaubnisbehörde des Aufnahmemitgliedstaats als Hinweis auf einen Scheinwohnsitz gewertet werden dürfen (stRspr, vgl. BayVGH, U.v. 20.3.2018 - 11 B 17.2236 - juris; B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 16), ergibt sich schon daraus, dass der Europäische Gerichtshof die gleichrangige Heranziehung von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen Erkenntnisquellen zulässt (EuGH, U.v. 26.4.2012 - C-419/10 - NJW 2012, 1935 Rn. 62).
  • VGH Bayern, 07.05.2015 - 11 B 14.654

    Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2018 - 11 CS 18.1245
    Die Verpflichtung zu gegenseitiger Amtshilfe nach Art. 15 Satz 1 der Richtlinie 2006/126/EG vermittelt dem Aufnahmemitgliedstaat vielmehr das Recht, sich bei den Behörden des Ausstellungsmitgliedstaats über das tatsächliche Bestehen eines ordentlichen Wohnsitzes zu erkundigen; dem steht die Verpflichtung dieses Staats gegenüber, einschlägige Informationen zur Verfügung zu stellen (BayVGH, U.v. 7.5.2015 - 11 B 14.654 - juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 12.01.2018 - 11 CS 17.1257

    Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2018 - 11 CS 18.1245
    c) Liegen unbestreitbare Informationen des Ausstellungsmitgliedstaats vor, die darauf hinweisen, dass das Wohnsitzerfordernis nicht eingehalten war, sind bei der Beurteilung dieser Frage alle Umstände des anhängigen Verfahrens zu berücksichtigen, also auch die "inländischen Umstände" (EuGH, U.v. 1.3.2012 - C-467/10 - NJW 2012, 1341 Rn. 75; BayVGH, B.v. 12.1.2018 - 11 CS 17.1257 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 29.03.2018 - 11 CS 17.1817

    Fehlende Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland aufgrund einer

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2018 - 11 CS 18.1245
    Insoweit trifft ihn jedoch bei Vorliegen entsprechender Hinweise aus dem Ausstellungsmitgliedstaat darauf, dass das Wohnsitzerfordernis nicht erfüllt ist, eine Obliegenheit, hierzu substantiierte und verifizierbare Angaben zu machen (stRspr, vgl. zuletzt BayVGH, BayVGH, U.v. 20.3.2018 - 11 B 17.2236 - juris Rn. 30 und B.v. 29.3.2018 - 11 CS 17.1817 - juris Rn. 15, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 11 B 10.2427

    Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei einem Verstoß gegen das

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2018 - 11 CS 18.1245
    Durch den Eintrag eines im Gebiet des Ausstellungsmitgliedstaats liegenden Wohnorts (hier: Most) im Führerschein wird das tatsächliche Innehaben eines Wohnsitzes an diesem Ort nicht positiv und in einer Weise bewiesen, dass die Behörden und Gerichte anderer EU-Mitgliedstaaten dies als nicht zu hinterfragende Tatsache hinzunehmen hätten (BayVGH, U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 - NZV 2013, 259).
  • VGH Bayern, 13.06.2017 - 11 CS 17.1022

    Wohnsitzerfordernis für Inlandsberechtigung einer EU-Fahrerlaubnis

  • VG Neustadt, 21.01.2019 - 1 L 1577/18

    Anerkennung und Umschreibung eines tschechischen Führerscheins im Eilverfahren

    Soweit der Antragsgegner auf eine Entscheidung des VGH Bayern (Beschluss vom 09.07.2018 - 11 CS 18.1245 -) verweist, lagen wiederum weitere Informationen aus Tschechien vor, die.nachden-Gründen.
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